Alle Ratgeber

Rechtlich / Praktisch

Arbeiten in Bulgarien als EU-Bürger: Was Sie wissen müssen

EU-Bürger können nach Bulgarien umziehen, sich registrieren und mit minimalem Papierkram mit der Arbeit beginnen. Hier ist die genaue Checkliste – Wohnsitzregistrierung, Steuern, Gesundheitswesen und Ihre Rechte.

EU-/EWR-/Schweizer Bürger haben ein uneingeschränktes Recht, in Bulgarien zu leben und zu arbeiten. Der Haken ist administrativ – Bulgarien erwartet von Ihnen, dass Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 90 Tagen registrieren. Lassen Sie es bleiben und Sie riskieren Geldstrafen oder Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines Bankkontos.

Was Sie am ersten Tag tun können

  • Einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
  • Ein bulgarisches Bankkonto eröffnen (Reisepass + lokale Adresse reicht bei den meisten Banken aus).
  • Eine bulgarische SIM-Karte besorgen.
  • Sich über Ihren Arbeitgeber für das öffentliche Gesundheitssystem registrieren.

Wohnsitzregistrierung (innerhalb von 90 Tagen)

Besuchen Sie die Migrationsdirektion des Innenministeriums in Ihrem Bezirk mit Ihrem Reisepass, Ihrem Arbeitsvertrag oder dem Nachweis der Eigenständigkeit und einem Mietvertrag. Dort wird in den meisten Bezirken sofort eine Aufenthaltsbescheinigung (Удостоверение за пребиваване) ausgestellt.

Ihre Arbeitnehmerrechte

  • Mindestens 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr plus gesetzliche Feiertage.
  • Gesetzliche Probezeit bis zu 6 Monate – beide Seiten können kurzfristig kündigen.
  • Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit gegenüber bulgarischen Kollegen.
  • Mutterschaftsurlaub: einer der großzügigsten in der EU (bis zu 410 Tage).

Gesundheitswesen in einfachem Deutsch

Sobald Sie angestellt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber automatisch in die nationale Krankenkasse ein. Bringen Sie für Ihre ersten Wochen Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit und wechseln Sie dann vollständig in das bulgarische System. Eine private Zusatzversicherung kostet etwa 15–31 EUR/Monat und ist weit verbreitet.

Steuer-Basics

10 % pauschale Einkommensteuer. Sozialversicherungsbeiträge machen etwa 13 % auf der Arbeitnehmerseite aus. Ihr Arbeitgeber reicht alles ein; Sie erhalten einen Nettolohn und eine jährliche Zusammenfassung. Wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen EU-Land behalten (z. B. während Ihrer ersten 6 Monate), sorgt das Doppelbesteuerungsabkommen dafür, dass Sie nicht doppelt besteuert werden.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Bulgarisch lernen, um einen Job zu bekommen?

Nicht für mehrsprachige Rollen, aber ein paar höfliche Phrasen helfen sozial und beim Papierkram im Migrationsamt sehr weiter.

Kann mein Partner auch mitkommen?

Ja. Partner mit EU-Staatsbürgerschaft folgen dem gleichen Registrierungsweg. Nicht-EU-Partner können die Familienzusammenführung beantragen, sobald Sie registriert sind.

Ähnliche Ratgeber

Share this guide